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UBL gegen Schottergärten
UBL gegen Schottergärten
Thedinghausen 23.02.2023
Die Unabhängige Bürgerliste (UBL) Thedinghausen hat beantragt, dass die Verwaltung auf die Umgestaltung oder den Rückbau bestehender und entstehender Schottergärten einwirkt und sie damit verhindert. „Im Zuge der Bauvorschriften und mit Blick auf den Klimawandel und das Artensterben sind wir der Meinung, dass der Rückbau nicht nur in den Neubaugebieten erfolgen sollte, sondern auch bei bestehenden Grundstücken, denn auch dort hat mitunter eine nachteilige Umgestaltung des Gartens zu Schottergärten stattgefunden.
Deswegen fordern wir die Verwaltung auf, sich durch Sichtkontrollen Überblick bezüglich solcher Schottergärten zu verschaffen (Ortsbegehungen) und die Haus und Grundbesitzer anzuschreiben, dass diese eine Umgestaltung des Gartens innerhalb eines halben Jahres ausführen sollen“, heißt es in der Begründung der UBL. Haben die Eigentümer in diesem Zeitraum nicht entsprechend der Bauordnung gehandelt, gibt die Gemeinde esan den Landkreis weiter, dem die Bauaufsicht obliegt und die rechtlichen Schritte einleiten kann.
Wie die UBL erklärt, schreibt Paragraf 9 der niedersächsischen Bauordnung vor, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, Bekanntermaßen sind Schottergärten aus Hinsicht auf die Artenvielfalt und das Mikroklima abzulehnen. Mit Beschluss vom 17. Januar 2023 hat das OVG Lüneburg entschieden, dass untere Baubehörden die Beseitigung anordnen können, diesem sind bereits Achim und Verden gefolgt, heißt es in dem Schreiben der UBL.
Text Weserkurier/Onno Kutscher
Foto Quelle dpa/Udo Herrmann
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