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UBL will kinderfreundliche Kommune werden

Samtgemeinde soll kinderfreundliche Kommune werden

Unser Antrag vom 08.10.2021

Samtgemeinde – Die Samtgemeinde soll kinderfreundliche Kommune werden. Das ist das Ziel der Unabhängigen Bürgerliste (UBL). In zwei Anträgen hat sie dargelegt, was es damit auf sich hat. Über das Thema berät heute Abend um 19.30 Uhr der Sozialausschuss in öffentlicher Sitzung im Renaissancesaal des Erbhofs.

Kinderfreundliche Kommune ist laut UBL-Antrag ein Siegel, das von einem gleichnamigen Verein vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention verliehen wird.

Sollte sich die Samtgemeinde zur Teilnahme an dem mehrjährigen Programm entscheiden, nimmt der Verein eine Bestandsaufnahme zur Situation von Kindern und Jugendlichen vor.

Auf dieser Grundlage wird ein Aktionsplan erstellt, der in den Folgejahren umgesetzt wird. In anderen Gemeinden werden dann zum Beispiel Kinder- und Jugendbüros als feste Anlaufstellen für die jungen Gemeindemitglieder geschaffen, vor allem in Städten werden temporäre Spielstraßen eingerichtet, auf denen der motorisierte Verkehr zeitweise nichts zu suchen hat, oder es gibt Bestrebungen in die Kommunalordnung der Gemeinden eine eigene Kinderverfassung zu integrieren.

Bei der Umsetzung des auf die Samtgemeinde und ihre ländlichen Bedingungen zugeschnittenen Programms sind Kinder und Jugendliche ausdrücklich mit dabei.

Die Teilnahme kostet in den ersten vier Jahren 6 000 Euro jährlich, später nach Verleihung und Weiterverwendung des Siegels 3 000 Euro. Dafür kann die Kommune auf die Expertise des Vereins und von Sachverständigen zurückgreifen, heißt es in den von Gabriele Artelt-Marquardt und Rainer Klukowski von der UBL unterzeichneten Anträgen.

Zudem ist die Begleitung durch das Rathaus mit 20 Wochenstunden vorgesehen.

Zu den Beweggründen für ihr Ansinnen formuliert Ratsfrau Artelt-Marquardt: „Ziel einer jeden Gesellschaft sollte das harmonische Zusammenleben von Jung und Alt sein. Dazu ist es unabdingbar, Kinder und Jugendliche aktiv an der Entwicklung unserer Gemeinde teilhaben zu lassen.“

Nach der Beratung im Ausschuss steht gegebenenfalls die weitere Diskussion in Samtgemeindeausschuss und Samtgemeinderat an.

 

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